Schulrecht

Als Schülervertreter wirst du innerhalb deines Arbeitsjahres mit Sicherheit auch mit verschiedensten Schulrechts Fragen konfrontiert sein. Viele Schüler und leider oft auch Schülervertreter wissen kaum bescheid über ihre Rechte, die eigentlich für jeden Schüler selbstverständlich sein sollten! Hier hast du die Möglichkeit dich jederzeit mit Schulrecht zu befassen und in schwierigen Situationen einfach nachzuschauen. Aber keine Angst – Es ist eine übersichtlich strukturierte gekürzte Fassung!

Hier ein kurzer Überblick:

  • Schulunterrichtsgesetz (SchUG)
    Im SchUG findest du alle allgemeinen Informationen über die Schule, die Rechte und Pflichten der Schüler und auch der Lehrer. Es regelt Verhaltensnoten und ist auch die Basis für die Arbeit im SGA.
  • Schulorganisationsgesetz (SchOG)
    Das SchOG legt den Aufgabenbereich der einzelnen Schulen sowie die wesentlichen Unterrichtsinhalte fest.
  • Schulzeitgesetz (SchZG)
    Das SchZG regelt alles im Zusammenhang mit Schulzeit. Hier werden die Länge der Unterrichtsstunden, die Länge des Schuljahres sowie Regelungen zu Schulversuchen und Sonderregelungen zur Sechs-Tage Woche festgelegt.
  • Schülervertretungsgesetz (SchVG)
    Das SchVG gibt es seit Mitte der 70er Jahre und die aktuelle Fassung entstand 1990. Es beinhaltet die Rechte und Pflichten der überschulischen Schülervertretungen LSV und BSV.
  • Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO)
    Wie der Name schon sagt, findet man in der LBVO alles zum Thema Leistungsbeurteilung. Die LBVO gibt Aufschluss darüber, wie eine Note zusammengesetzt ist und regelt angefangen bei der genauen Definition von Mitarbeit bis hin zu Verordnungen über Schularbeiten und Tests fast.

Hier kannst du auch Infofolder gratis bestellen. Mehr Details zum Thema Schulrecht findet ihr auch im Schulrechtswiki der Österreichischen Schülerunion.